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Öffnungszeiten Karneval 2026

Die Kölner Wohnungsgenossenschaft feiert am Donnerstag, den 12.02.2026 ab 11:11 Uhr Karneval. Unsere Geschäftsstelle wird daher ab 10 Uhr nicht mehr besetzt sein.

Am Karnevalsfreitag (13.02.2026) sowie am Rosenmontag (16.02.2026) bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen.

Schadensmeldungen können wie gewohnt über unsere Homepage eingereicht werden.

In dringenden Fällen nutzen Sie bitte die Notdienstliste (https://die-koelner.de/service/).

Ab Dienstag, den 17.02.2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Wir wünschen eine bunte Zeit!

Ihr Team der Kölner Wohnungsgenossenschaft

Sehr geehrte Mitglieder,

Auch in diesem Jahr möchten wir dort unterstützen, wo Hilfe dringend benötigt wird.

2025 ist das Internationale Jahr der Genossenschaften. Deshalb haben wir 2.025 Euro an die DESWOS-Initiative „Genossenschaften für Malawi“ gespendet.

Mit dieser Aktion unterstützen wir die erste Wohnungsgenossenschaft, die in Malawi aufgebaut werden soll: die Tamanga Housing Cooperative.

Ziel ist es dauerhaft und grundlegend lebenswerte Wohnverhältnisse für Menschen in den Slums der Hauptstadt Lilongwe zu schaffen. Konkret wird der Neubau von 30 kleinen und kostengünstigen Wohnhäusern (mit 36 m² Fläche, zwei Schlafräumen, einem Wohnraum und einer Küche) gefördert.

Als Genossenschaft wissen wir, wie wichtig Gemeinschaft, Solidarität und Unterstützung für ein gutes Leben sind. Umso mehr freut es uns, mit unserem Beitrag ein Stück Perspektive und Stabilität für Menschen in Malawi schaffen zu können.

Durch diese Initiative der DESWOS sind bislang schon 75.810€ (Stand 08.12.25) zusammengekommen, die beim Aufbau unterstützen werden.

Link zu witeren Informationen über „Genossenschaften für Malawi“

Wir erweitern unser Angebot für unsere Mitglieder und bieten mit unserer Tochtergesellschaft KWG Energie GmbH jetzt auch grünen Mieterstrom an.

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

Sie erhalten Ende Juni 2026 Ihre Dividende für das Geschäftsjahr 2025. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer für Dividendenzahlungen zum 01.01.2009 ergeben sich auch Veränderungen für die Berechnung Ihrer Dividende. Unter bestimmten, persönlichen steuerlichen Voraussetzungen können Sie sich, durch Ihre Einkommenssteuererklärung, diese Steuerzahlung wiedererstatten lassen. Hierfür benötigen Sie eine Steuerbescheinigung von uns.

Wir sind gerne bereit, Ihnen diese auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. Schicken Sie uns eine E-Mail an oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilen möchten, finden Sie den Vordruck unter Service – Formulare – Freistellungsauftrag. Für Einzelpersonen sind Kapitalerträge bis 1.000,00 €, für Ehepaare bis 2.000,00 € steuerfrei. Eine Bitte noch an unsere Mitglieder: Bei Änderungen Ihrer persönlichen Daten, wie Bankverbindung oder Anschrift, bitten wir um Mitteilung an uns. Nur so ist eine termingerechte Dividendenzahlung möglich.